AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Teilnahme am Hundeausführservice und Training:

1.) teilnehmen können nur Hunde, welche

a) einen gültigen Impfschutz besitzen
b) steuerlich angemeldet sind
c) Hundehaftpflicht versicher sind
d) frei von ansteckenden Krankheiten sind
e) über ein Mindestmaß an Gehorsam verfügen

2. Am Halsband muss befestigt sein:

a) Adressanhänger
b) Steuermarke
c) optional: Tollwutmarke
d) Sollte bei einer Kontrolle durch das Ordnungsamt/Polizei ein Bestandteil fehlen,
so trägt der Hundehalter das auferlegte Bußgeld.

3. Der Tierhalter:

a) gibt Auskunft über Besonderheiten im Sozialverhalten des Hundes (Aggression, Jagd oder Ängstlichkeit),
b) über eventuelle Auflagen des Ordnungsamtes
c) erteilt Tiertraining-Berlin das Einverständnis zur Leinenfreiheit des Hundes

4. Tiertraining-Berlin:

a) ist bei der Uelzener Versicherung mit einer Decksumme von 15mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen einer Tierhüter- und Hundetrainerhaftpflichtversicherung abgesichert.
b) Für Schäden die aus dem Versicherungsrahmen fallen ist der Hundehalter haftbar zu machen
c) Die Versicherung schließt Schäden an zur Ausbildung oder Pflege übernommenen Tieren aus.

5.  Der Hundeausführer Tiertraining-Berlin:

a) haftet nicht für Schäden an übernommenen Hunden
b) kann die Mitnahme kranker Tiere ablehnen
c) ist nicht verpflichtet den Hund von Zecken, Kletten oder Schmutz zu säubern
d) lehnt die Mitnahme läufiger Hündinnen ab

6. Tierärztliche Versorgung:

a) Tiertraining-Berlin wird ermächtigt, im Falle eines Unfalls oder Erkrankung des in Obhut gegebenen Tieres, einen Tierarzt der tierärztlichen Versorgung und Behandlung zu beauftragen.
b) Tiertraining-Berlin wird ermächtigt im Namen und auf Rechnung des Kunden weiterbehandelnde Fachkliniken mit der tierärztlichen Versorgung zu beauftragen, sollte dies aus dem Befung der Tierarztpraxis erforderlich sein.
c) Sollte Tiertraining-Berlin für Heilbehandlungen in kostenmäßige Vorleistung treten, stellt der Kunde Tiertraining-Berlin von allen anfallenden Kosten frei, auch wenn er die Vornahme ablehnt oder sie selber nicht hätte durchführen lassen.

7. Bildrechtübertragung:

a) der Kunde überträgt unwiederruflich sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung an den von Tiertraining-Berlin angefertigten Aufnahmen
b) Tiertraining-Berlin darf alle eigens produzierten Bilder ohne jegliche zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken verwenden
c) Der Kunde überträgt alle Nutzungsrechte einschließlich Nachdruck und Weitergabe an dem zustande gekommenen Bildmaterial ohne zeitliche Einschränkung.
d) Mit der Unterzeichnung sind sämtliche Ansprüche des Kunden auf Bild- und Tonmaterial abgegeolten.

8. Die Absage eines Ausführtermins:
a) erfolgt spätestens am gleichen Tag bis 8.00 Uhr ansonsten fällt eine Anfahrtsgebühr an

9. Fälligkeit der Vergütung:
a) Bei einmaliger Durchführung einer Serviceleistung wird die Vergütung bei Ablieferung des Tieres nach erbrachter Leistung fällig.
b) Vereinbaren die Parteien eine regelmäßige Serviceleistung für den Hund, wird die Vergütung jeweils am letzten Tag des Monats fällig. Sie ist durch den Halter au fdas Konto zu überweisen oder in bar zu zahlen.

10. Abweichende mündliche Abreden gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.

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